Erbrecht

Kein Erblasser möchte, dass nach seinem Tod, um den Nachlass gestritten wird. Ich sorge dafür, dass Ihre Wünsche Beachtung finden und gleichwohl der Familienfrieden erhalten bleibt. Ich berate Sie umfassend in allen Fragen der Testamentsgestaltung.
Sie können sich an mich wenden, wenn

  • es um Regelungen der gesetzlichen Erbfolge oder um Ansprüche nach dem Pflichtteilsrecht geht,
  • Sie mit Ihren Nachkommen Erbverträge aufsetzen wollen, wenn Sie einen verantwortungsvollen Betreuer für Ihren Nachlass suchen,
  • Sie als Erbe für den Nachlass haften sollen.