Familienrecht

Eine Trennung oder Scheidung vom langjährigen Partner ist zugleich immer auch die Weichenstellung für einen neuen Lebensabschnitt. Dafür ist eine ebenso qualifizierte wie einfühlsame anwaltliche Beratung unverzichtbar. Das Familienrecht bildet seit der Gründung im Jahr 1977 einen besonderen Schwerpunkt der Kanzlei. Ich berate Sie professionell in allen Themen, die mit einer Trennung oder Scheidung verbunden sind, zum Beispiel:

  • Fragen zum Unterhalt von Kindern und Ehegatten
  • Sorge- und Umgangsrechten
  • Aufteilung von Hausrat und Vermögen
  • Versorgungs- und Zugewinnausgleichsverfahren

Ich berate Sie ebenfalls, wenn Sie vor oder in der Ehe einen Ehevertrag abschließen wollen und klären Sie über die Rechte und Pflichten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf.